Sanierung in der WEG: Beschlüsse, Mehrheiten und Kostenverteilung

Viele Sanierungen in Stuttgarter Mehrfamilienhäusern scheitern nicht an der Technik, sondern an der Eigentümerversammlung. Seit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes 2020 gelten neue Regeln. Ein Überblick - ohne Anspruch auf Rechtsberatung im Einzelfall.

Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz erstellt und vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Die inhaltliche Verantwortung liegt bei der Bauunternehmung MMV GmbH.

Erhaltung oder bauliche Veränderung

Maßnahmen zur ordnungsmäßigen Erhaltung, etwa die Reparatur eines undichten Dachs, beschließt die Gemeinschaft mit einfacher Mehrheit. Bauliche Veränderungen, die darüber hinausgehen, können seit der Reform ebenfalls mit einfacher Mehrheit beschlossen werden.

Wer die Kosten trägt

Bei baulichen Veränderungen tragen grundsätzlich die Eigentümer die Kosten, die zugestimmt haben. Alle Eigentümer zahlen, wenn der Beschluss mit mehr als zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen und der Hälfte der Miteigentumsanteile gefasst wurde und die Kosten nicht unverhältnismäßig sind - oder wenn sich die Maßnahme in angemessener Zeit amortisiert.

Gute Vorbereitung

Ein Sanierungskonzept mit Varianten, Kostenschätzung und Förderübersicht macht Beschlüsse deutlich leichter. Eigentümer entscheiden eher, wenn sie Nutzen und Kosten nachvollziehen können.

Ablauf nach dem Beschluss

Die Verwaltung beauftragt im Namen der Gemeinschaft. Eine klare Ansprechperson für das Bauunternehmen und ein Bauausschuss, der Zwischenentscheidungen treffen darf, verhindern Verzögerungen.

Wichtigstes auf einen Blick

Takeaways

Erhaltung: einfache Mehrheit
Bauliche Veränderung: ebenfalls einfache Mehrheit
Kostenverteilung hängt von der Mehrheit ab
Konzept mit Varianten vorbereiten
Frage zum Beitrag?

Wir antworten persönlich.

Schreiben Sie uns - wir melden uns in der Regel innerhalb von 48 Stunden mit einer ehrlichen Einschätzung.