Energieausweis bei Verkauf und Vermietung: Pflichten im Überblick

Der Energieausweis ist seit Jahren Pflicht, wird aber immer noch oft zu spät besorgt. Spätestens bei der Besichtigung muss er vorliegen, und Immobilienanzeigen müssen bestimmte Kennwerte enthalten. Ein Überblick nach dem Gebäudeenergiegesetz. Der Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.

Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz erstellt und vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Die inhaltliche Verantwortung liegt bei der Bauunternehmung MMV GmbH.

Wann er vorgelegt werden muss

Bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing muss der Energieausweis Interessenten spätestens bei der Besichtigung vorgelegt und nach Vertragsschluss übergeben werden. Fehlt er, drohen Bußgelder.

Pflichtangaben in Anzeigen

Wer in einer kommerziellen Anzeige inseriert, muss unter anderem Art des Ausweises, Energiekennwert, wesentlichen Energieträger, Baujahr und bei Wohngebäuden die Effizienzklasse angeben.

Bedarfs- oder Verbrauchsausweis

Der Verbrauchsausweis beruht auf tatsächlichen Verbrauchswerten, der Bedarfsausweis auf einer technischen Berechnung. Für bestimmte ältere, kleinere Wohngebäude ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben. Er ist aussagekräftiger, aber aufwendiger.

Nach einer Sanierung

Nach umfangreichen Maßnahmen lohnt ein neuer Bedarfsausweis. Eine bessere Effizienzklasse ist ein Verkaufs- und Vermietungsargument - und dokumentiert den Wert der Investition.

Wichtigstes auf einen Blick

Takeaways

Spätestens bei der Besichtigung vorlegen
Kennwerte gehören in die Anzeige
Bedarfsausweis ist aussagekräftiger
Nach Sanierung neu ausstellen lassen
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