Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir sind bemüht, unsere Website für alle Nutzerinnen und Nutzer zugänglich zu gestalten - im Einklang mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 Level AA.
1. Verpflichtung zur Barrierefreiheit
Die Bauunternehmung MMV GmbH ist bemüht, ihre Website https://mmv-immo.de im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 sowie dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) zugänglich zu machen. Diese Erklärung gilt für die genannte Website.
2. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website ist weitgehend mit den WCAG 2.1 Level AA vereinbar. Folgende Anforderungen werden u. a. erfüllt:
- Tastaturbedienbarkeit aller interaktiven Elemente
- Sichtbare Fokus-Markierungen
- Skip-Link zum Hauptinhalt
- Strukturierende Überschriften (h1–h4) mit logischer Hierarchie
- Aussagekräftige Alt-Texte für Bilder
- Ausreichende Farbkontraste (mindestens 4,5:1 für Fließtext)
- Responsive Darstellung bis 320px Breite ohne horizontalen Scroll
- Respekt für
prefers-reduced-motion - Beschriftung aller Formularfelder
3. Nicht barrierefreie Inhalte
Folgende Inhalte sind nicht oder nur teilweise barrierefrei:
- Eingebettete Karten: Sofern wir Drittanbieter-Karten einbinden, sind diese nur eingeschränkt mit Screenreadern bedienbar. Eine textliche Anschrift mit Telefon/E-Mail wird parallel zur Verfügung gestellt.
-
Sliderelemente (Hero-Slideshow): Diese werden automatisch animiert.
Bei aktiviertem
prefers-reduced-motionwird die Animation gestoppt.
4. Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 2. Mai 2026 auf Basis einer Selbstbewertung erstellt. Die Bewertung wurde durch das interne Web-Team durchgeführt und folgte den BITV 2.0-Prüfwerkzeugen.
5. Feedback und Kontaktangaben
Sie haben Mängel in Bezug auf die Barrierefreiheit unseres Angebots festgestellt oder benötigen Informationen in einem barrierefreien Format? Bitte kontaktieren Sie uns:
Bauunternehmung MMV GmbH
Unter dem Birkenkopf 18
70197 Stuttgart
Telefon: +49 711 69355749
E-Mail: office@mmv-immo.de
Wir bemühen uns, Ihre Anfrage innerhalb von 4 Wochen zu beantworten.
6. Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an uns Probleme nicht zufriedenstellend gelöst wurden, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Diese hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen einvernehmlich zu lösen.
Schlichtungsstelle nach § 16 BGG bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Mauerstrasse 53, 10117 Berlin.