Nachtraege am Bau: Wann sie berechtigt sind (VOB/B)
Kaum ein Bauvorhaben kommt ohne Nachtraege aus - und kaum ein Thema sorgt fuer mehr Streit. Die VOB/B regelt klar, wann ein Nachtrag berechtigt ist. Wer die Logik kennt, vermeidet Konflikte auf beiden Seiten.
Geaenderte Leistung (Paragraph 2 Abs. 5)
Aendert der Auftraggeber die geplante Leistung, ist der Preis neu zu vereinbaren - auf Basis der urspruenglichen Kalkulationsgrundlage. Ein Nachtrag ist hier berechtigt, muss aber nachvollziehbar hergeleitet werden.
Zusaetzliche Leistung (Paragraph 2 Abs. 6)
Verlangt der Auftraggeber eine im Vertrag nicht vorgesehene Leistung, hat der Auftragnehmer Anspruch auf zusaetzliche Verguetung - sofern er den Anspruch vor Ausfuehrung ankuendigt. Diese Ankuendigung wird oft vergessen.
Mengenmehrung (Paragraph 2 Abs. 3)
Weicht die tatsaechliche Menge um mehr als 10 Prozent von der ausgeschriebenen ab, kann ein neuer Einheitspreis verlangt werden. Bei Einheitspreisvertraegen ein haeufiger, legitimer Nachtragsgrund.
Saubere Abwicklung
Ein guter Nachtrag enthaelt Leistungsbeschreibung, Begruendung, Mengen und Einzelpreise mit Bezug zur Urkalkulation - und wird vor Ausfuehrung freigegeben. Wir legen Bauherren grundsaetzlich offen, warum ein Nachtrag entsteht.
Takeaways
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