Solarpflicht Baden-Wuerttemberg: Was Stuttgarter Bauherren 2026 wissen muessen

Baden-Wuerttemberg hat im Klimaschutzgesetz (KSG BW) 2022 die PV-Pflicht eingefuehrt. 2026 wurden die Schwellenwerte und Anwendungsbereiche erneut nachgeschaerft. Was Stuttgarter Bauherren jetzt zu beachten haben.

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Solarpflicht Baden-Wuerttemberg: Was Stuttgarter Bauherren 2026 wissen muessen

Wer ist betroffen

Neubau Wohngebaeude (seit 2022), Neubau Nicht-Wohngebaeude (seit 2022), grundlegende Dachsanierung im Bestand (seit 2023), Parkplaetze ab 35 Stellplaetzen (seit 2022). Ab 2026 zusaetzlich: Carports und Vordaecher ab 50 m2.

Mindestbelegung

60 % der geeigneten Dachflaeche oder eine PV-Anlage, die mindestens 30 % des Eigenverbrauchs abdeckt - whichever is bigger. "Geeignet" definiert sich ueber Verschattung, Statik und Ausrichtung.

Ersatzleistungen

Wer nicht selbst PV installieren kann (Denkmalschutz, ungeeignete Dachflaeche), zahlt eine Ersatzleistung von typisch 800-1.500 EUR pro nicht installierter kWp. Solarthermie zaehlt nur teilweise als Ersatz.

Wirtschaftlichkeit Stuttgart

Eine 10-kWp-Anlage auf einem Stuttgarter EFH-Dach erzeugt rund 9.500 kWh/a, mit Eigenverbrauch 35-50 % und Einspeisung 50-65 %. Amortisation aktuell 10-13 Jahre, inklusive Foerderung Stadt Stuttgart ggf. schneller.

Wichtigstes auf einen Blick

Takeaways

Neubau + Dachsanierung + Parkplatz + Carport
Mindestbelegung 60 % geeignete Dachflaeche
Ersatzleistung 800-1.500 EUR/kWp
Amortisation Stuttgart 10-13 Jahre
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