Barrierefrei bauen nach DIN 18040: Was im Neubau zaehlt

Barrierefrei zu planen heisst, ein Haus generationenfest zu machen - fuer Familien mit Kinderwagen genauso wie fuers Aelterwerden. Wir fassen die wichtigsten Vorgaben der DIN 18040-2 (Wohnungen) zusammen und wann sie verpflichtend ist.

Planung · 11. Juni 2026 · MMV Bauleitung
Barrierefrei bauen nach DIN 18040: Was im Neubau zaehlt

Wann es Pflicht ist

Die LBO BW verlangt in Gebaeuden mit mehreren Wohnungen, dass ein bestimmter Anteil barrierefrei erreichbar und nutzbar ist. Im EFH ist es freiwillig - aber als Investition in den Wiederverkaufswert und das eigene Aelterwerden hochsinnvoll.

Bewegungsflaechen und Tueren

Kernmasse: ausreichende Bewegungsflaechen (R-konform z.B. 120 x 120 cm, rollstuhlgerecht 150 x 150 cm), Tuerdurchgangsbreiten ab 80-90 cm, schwellenlose Uebergaenge (Schwellen moeglichst 0, maximal 2 cm). Das beginnt bei der Grundrissplanung, nicht beim Ausbau.

Bad und Sanitaer

Bodengleiche Dusche, ausreichend Platz neben WC und Dusche, nachruestbare Halterungen (Unterkonstruktion in der Wand schon im Rohbau vorsehen!). Selbst wenn Haltegriffe erst spaeter kommen - die Wandverstaerkung muss von Anfang an drin sein.

Schwellenlos und stufenlos

Stufenloser Zugang von aussen (Rampe statt Stufe oder hoehenangepasstes Gelaende), breite Flure, gut erreichbare Schalter und Bedienelemente. Vieles davon kostet im Neubau kaum mehr - wenn man es frueh plant statt teuer nachzuruesten.

Wichtigstes auf einen Blick

Takeaways

Im Mehrfamilienhaus anteilig Pflicht (LBO BW)
Bewegungsflaechen und 80-90 cm Tueren mitdenken
Bodengleiche Dusche + Wandverstaerkung im Rohbau
Schwellenlos geplant = guenstiger als nachgeruestet
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