Bauabnahme verweigern: Wann es berechtigt ist - und wann nicht

Mit der Abnahme geht das Bauwerk in Ihre Verantwortung ueber - Gefahr, Beweislast und Gewaehrleistungsfristen verschieben sich. Deshalb sollte man genau wissen, wann man abnehmen darf und wann besser nicht.

Recht · 28. Juni 2026 · MMV Bauleitung
Bauabnahme verweigern: Wann es berechtigt ist - und wann nicht

Was die Abnahme bewirkt

Mit der Abnahme beginnt die Gewaehrleistungsfrist, die Beweislast fuer Maengel geht auf den Bauherrn ueber, die Schlusszahlung wird faellig und die Gefahr geht auf Sie ueber. Eine vorschnelle Abnahme kann teuer werden.

Wann Sie verweigern duerfen

Bei wesentlichen Maengeln duerfen Sie die Abnahme verweigern. Unwesentliche Maengel berechtigen nicht zur Verweigerung - hier nehmen Sie unter Vorbehalt ab und lassen die Maengel protokollieren.

Das Abnahmeprotokoll

Ein sauberes Protokoll listet alle festgestellten Maengel, vereinbarte Fristen zur Beseitigung und einbehaltene Betraege. Vorbehalte gegen Vertragsstrafen und bekannte Maengel muessen ausdruecklich erklaert werden.

Fiktive Abnahme vermeiden

Achtung: Reagieren Sie nicht auf eine Aufforderung zur Abnahme, kann nach BGB eine Abnahme fingiert werden. Schweigen ist also keine Option - reagieren Sie immer schriftlich und fristgerecht.

Wichtigstes auf einen Blick

Takeaways

Abnahme verschiebt Beweislast, Gefahr und Fristen
Verweigern nur bei wesentlichen Maengeln
Unwesentliche Maengel: Abnahme unter Vorbehalt
Auf Abnahmeaufforderung immer fristgerecht reagieren
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